AGB

§ 1 Geltung/Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von

Seval Hamzic Photography
Inh. Herr Seval Hamzic
Landsberger Str. 183
80687 München, Deutschland

(nachfolgend „Fotograf“; zusammen mit dem Auftraggeber „die Parteien“)

durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

(2) Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia- Positive, Negative usw.).

§ 2 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu. Hiervon umfasst ist auch die Bildgestaltung als auch die künstlerisch-technische Gestaltung.
(2) Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografien bedarf der ausdrücklichen, Genehmigung durch den Fotografen.
(3) Die um Rahmen des Auftrages erstellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Fotograf überträgt hieran an den Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung. Hiervon umfasst ist auch die Weitergabe der im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien im privaten Umfeld des Auftragnehmers. Die private Nutzung durch den Auftraggeber umfasst ferner auch die Verwendung der im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, u. ä.).
(4) Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen.
(5) Eine kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung der im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien durch den Auftraggeber – gleich in welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender, schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Über diese weitergehende Nutzung ist zwischen dem Fotografen und dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.
(6) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in der vereinbarten Form (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.) über.
(7) Bei der Verwertung der Fotografien im Zusammenhang mit der Veröffentlichung im Internet (z. B. in sozialen Netzwerken) kann der Fotograf, sofern nicht anders vereinbart, verlangen, als Urheberin der Fotografien genannt zu werden wie folgt:

Foto: © www.sevalhamzic.com

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
(8) Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu Werbezwecken zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Fotograf darf die Bilddateien für sein Internetpräsenz, Werbeunterlagen, Musteralben, Ausstellungen, Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftragnehmer kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen schriftlich widersprechen.

§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird als Stundensatz, Tagessatz oder als Pauschale zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart. Soweit Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Anmietungskosten von Locations, Leistungen Dritter) durch den Auftragnehmer zu tragen sind, erfolgt hierüber eine gesonderte Vereinbarung.
(2) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage des Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(3) Fällige Rechnungen bzw. vertraglich ausgewiesene Anzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber auszugleichen.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografien, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.

§ 4 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, soweit nicht anders vereinbart, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(3) Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet diesbezüglich nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
(4) Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Rechten Dritter frei. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn dies wurde zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber.

§ 5 Nebenpflichten
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach fünf Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust etc. zu versichern.

§ 6 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
(1) Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Fotografien bzw. digitalisierte Daten zur Auswahl hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Fotografien innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Fotografien kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen. Von dieser Regelung umfasst sind auch solche Fotografien, die der Fotograf aus seinem Archiv dem Auftraggeber als Anschauungsmaterial zur Verfügung stellt.
(2) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind bzw. eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gefunden haben. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor dem vertraglichen vereinbarten Aufnahmetermin werden zur Aufwandsentschädigung wegen Honorarausfalls 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Ausgenommen hiervon sind Fallkonstellationen – z. B. ernsthafte Erkrankungen, Todesfall – die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierüber den Fotografen einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

§ 7 Datenschutz
(1) Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort Schriftform, salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz des Fotografen.
(3) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Seval Hamzic Photography
Inh. Seval Hamzic
Landsberger Str. 183
80687 München, Deutschland

(+49)172 4246275
info@sevalhamzic.com

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Fotograf vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnt. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für den Fotografen mit deren Empfang.

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(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)